Sep 05 2014

Spenden

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Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Der Wissenschaftsladen Dortmund ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und deshalb dürfen wir Spendenbescheinigungen ausstellen.

Spenden bis 300 €

Für Spenden im Jahr 2020 gilt für den vereinfachten Spendennachweis noch die Grenze von 200 €.

Ab dem 01.01.2021:
Um Spenden bis zu einer Höhe von 300 € beim Finanzamt geltend zu machen, reicht der vereinfachte Spendennachweis. Dafür müssen beim Finanzamt 2 Belege eingereicht werden:

  • der Zahlungsbeleg (Kontoauszug o.ä.)
  • die Bescheinigung des Wissenschaftsladens Dortmund, dass wir als gemeinnützige Körperschaft anerkannt sind: vereinfachter-spendennachweis.pdf

Wir stellen aber auch gerne für Spenden unter 300 € eine Spendenbescheinigung mit Name und Adresse aus. Bei Bedarf einfach per Mail bei uns melden: Mailadresse und pgp-key

Spenden über 300 €

Um Spenden über 300 € steuerlich geltend zu machen, muss beim Finanzamt eine von uns ausgestellte Spendenbescheinigung eingereicht werden.

Wir müssen für die Spendenbescheinigung das vorgeschriebene Formular des Finanzamtes verwenden und Name und Adresse des Spenders / der Spenderin darin angeben. Wer also eine solche Spendenbescheinigung benötigt, muss uns seinen Namen und Adresse senden.

Unsere Bankverbindung

Spenden
IBAN: DE82430609674007342300
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank Bochum

 

 

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