Okt 13 2018

Kommentar zur Ablehnung der Klage des Langen August

Von um 9:11 in Razzia wg. Bure

Zum Beschluss des AG Köln vom 25.09.18

Geöffnete Schränke im Seminarraum: Betreten aber nicht durchsucht?

Geöffnete Schränke im Seminarraum: Betreten aber nicht durchsucht?

Aus dem Beschluss des Amtsgerichts (AG):
„Im Rahmen der Durchsuchung der Räume und Nebenräume des Wissenschaftsladens Dortmund e.V. war es jedoch zunächst erforderlich, eine entsprechende Zuordnung der Räume zu treffen, was nur durch ein Betreten der zusammenhängenden und voneinander nicht eindeutig abgrenzbaren Räume des Objektes, in dem sich die Räume befinden zuverlässig möglich war.“

1. Webseiten mit konkreten Wegbeschreibungen

Die genaue Lage der Räume des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. kann der Webseite des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. entnommen werden [1]. Es wäre zu erwarten, dass sich die Polizei bei der Planung der Durchsuchung vorab über das zu durchsuchende Objekt informiert. Dazu gehört u. E. auch eine Informationsbeschaffung über öffentlich zugängliche Quellen wie die Internetseite des Wissenschaftsladen Dortmund e.V.

Dass das Café im Erdgeschoss und der Seminarraum auf dem Dachboden dem Langen August e.V. (LA) zuzuordnen sind kann der Webseite des Langen August e.V. entnommen werden [2]. Dort gibt es zudem eine Liste der Gruppen im Langen August. Auch der Chaostreff beschreibt auf seiner Webseite, dass sich deren Räume im 2. OG befinden [3]. Ebenso beschreibt auch das KCR auf seiner Webseite, wo sich deren Räume im Langen August genau befinden [4].

2. Räumliche Anordnung

Die Räume des Langen August e.V. lassen sich sehr wohl voneinander abgrenzen. Das Kulturzentrum Langer August e.V. besteht aus drei Gebäuden: dem Vorderhaus und zwei weiteren Gebäuden, die nur über den Hof betreten werden können.

Das Vorderhaus ist ein ehemaliges Wohnhaus, in dem die einzelnen Wohneinheiten auf jeder Etage durch eine Tür vom Treppenhaus abgeschlossen sind. Die Räume des Chaostreff Dortmund e.V. im 2. OG sind durch Schilder eindeutig gekennzeichnet. Ein Betreten sämtlicher Räume des Chaostreffs war somit nicht erforderlich.

Das KCR befindet sich im Hinterhaus am Ende des Hofs und ist auch als solches gekennzeichnet. Ein Betreten sämtlicher Räume des KCR war nicht erforderlich.

3. Ablauf der Maßnahme

Während Beamte das KCR im Hinterhaus betraten und die dort Anwesenden festhielten, drangen gleichzeitig Beamte in das Vorderhaus ein. Einige Beamte betraten den geöffneten Gruppenraum im 1. OG rechts, hielten die dort Anwesenden fest und betraten auch den hinter dem Gruppenraum liegenden Raum.

Gleichzeitig gingen weitere Beamte im Treppenhaus nach oben, betraten im 2. OG die geöffneten und eindeutig als Chaostreff erkennbaren Räume, hielten die dort Anwesenden fest und betraten sämtliche Räume des Chaostreffs. Anwesende im Chaostreff gaben darüber Auskunft, wo die Räume des Wissenschaftsladens sind. Ein weiteres Betreten der Räume des Chaostreffs war nicht erforderlich.

Weitere Beamte gingen gleichzeitig in die 3. Etage und begannen direkt die Türen zum Wissenschaftsladen und zum Dachboden aufzubrechen.

Andere verschlossene Türen im Haus (EG, 1.OG links und mitte) wurden nicht aufgebrochen. Dass legt den Schluss nahe, dass die Beamten sehr wohl wussten wo die Räume des Wissenschaftsladens sind.

 

AG: „Dass entsprechende Räume Dritter nicht nur betreten, sondern nach Feststellung ihrer alleinigen Zughörigkeit zu Dritten auch durchsucht wurden, ist nicht ersichtlich.“

1. Nach dem „Betreten“ des Seminarraums auf dem Dachboden waren die Schiebetüren der Schränke geöffnet. Die in den Schränken gelagerten Yogamatten waren teilweise aus den Schränken heraus gezogen und offenbar durchwühlt worden. Ein Betreten der Schränke ist nicht möglich, maximal ein Hineinkriechen, da es sich um Wandschränke am unteren Ende der Dachschräge handelt.

2. Jeder Briefkasten im Langen August ist beschriftet und eindeutig zuzuordnen. Trotzdem wurde aus einem Briefkasten, der eindeutig nicht dem Wissenschaftsladen zuzuordnen war, ein Smartphone beschlagnahmt.

3. Nach dem „Betreten“ des Cafés im Erdgeschoss waren die Filter der Dunstabzugshaube in der Küche verschoben und nicht mehr ordnungsgemäß angebracht.

4. Im 1. OG rechts kann der 2. Raum nur durch den 1. Raum erreicht werden. Im 1. Raum waren Personen. Es hätte vollkommen ausgereicht, diese nach dem Weg zu fragen. Der Durchsuchungsbeschluss gab keinerlei Anlass Raum 2 zu betreten und die Inhalte von Kartons zu überprüfen – geschweige denn, ein Laptop und eine Festplatte mitzunehmen.

 

AG: „Soweit nach den Angaben in der Antragsschrift eine Durchsicht der Mietverträge der Betroffenen erfolgte, war diese im Rahmen der Feststellung der Besitzverhältnisse zulässig und als – ex ante möglicherweise ausreichenderes – milderes Mittel gegenüber der gewaltsamen Öffnung sämtlicher Räume geboten zumal ein Widerspruch vor Ort insoweit – soweit ersichtlich – nicht erfolgte.“

Erst nachdem die Serverraumtür im Wissenschaftsladen um kurz vor 20 Uhr geöffnet worden war, und die Beamten den gesuchten Server gefunden hatten, wurde das anwesende LA-Vorstandsmitglied aufgefordert weitere Räume aufzuschließen (Café im EG und LA-Büro im Hinterhaus). Dieser Aufforderung kam das LA-Vorstandmitglied nach.

Zu diesem Zeitpunkt gab es aber keinen Grund mehr diese Räume zu betreten, da der Serverraum im Wissenschaftsladen den Beamten nun bereits bekannt war. Und in diesem konnte der gesuchte Server dank seiner Aufschrift „systemausfall“ auch leicht gefunden werden.

Erst recht war zu diesem Zeitpunkt auch eine Durchsicht der Mietverträge zur Feststellung der Besitzverhältnisse nicht mehr erforderlich.

 

AG: „Soweit der Betroffene weiterhin rügt, entsprechende Feststellungen hätten auch durch eine Befragung der anwesenden Personen getroffen werden können, wäre es auch in diesem Fall erforderlich gewesen, die Angaben der Zeugen durch eine Nachschau zu überprüfen.“

Es handelte sich nicht um eine Nachschau. Anwesende haben sofort Auskunft darüber gegeben wo die Räume des Wissenschaftsladens sind. Statt erst einmal in den Räumen des Wissenschaftsladen nachzusehen ob sich der Server dort befindet, haben die Beamten sofort die Räume im 1. OG rechts, des Chaostreffs im 2. OG und des KCR im Hinterhaus „betreten“. Es wurde erst gar nicht abgewartet bzw. überprüft, ob die Zeugenaussagen zutreffend sind.

Das Café im Erdgeschoss und auch das LA-Büro wurden erst betreten, nachdem der Serverraum offen war. Zu diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Grund mehr, das LA-Vorstandsmitglied dazu aufzufordern diese Räume zu öffnen und sich die Mietverträge anzusehen.

 

AG: „Ausweislich des Durchsuchungsberichts vom 05.07.2018 (Bl. 124 ff. d.A.) waren anwesende Personen jedoch zur Öffnung der entsprechenden Räume nicht bereit oder nicht in der Lage, so dass das Betreten der Räume eine gewaltsame Öffnung erforderte.“

Im KCR trafen die Beamten auf ein Vorstandsmitglied des Langen August e.V. Dieser gab sich als LA-Vorstand zu erkennen und kooperierte von Anfang an mit den Beamten. Diese verlangten von ihm zunächst sämtliche Räume des KCR gezeigt zu bekommen. Dieser Aufforderung kam der LA-Vorstand nach.

Erst danach wurde er zum Einsatzleiter gebracht, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der 3. Etage in den Räumen des Wissenschaftsladens aufhielt. Die Türen zu Seminarraum und Besenkammer, sowie die Türen des Wissenschaftsladens waren bereits aufgebrochen (mit Ausnahme der Serverraumtür). Es wurde von den Beamten erst gar nicht danach gefragt, ob das anwesende LA-Vorstandsmitglied oder sonst jemand von den Anwesenden Schlüssel zu den Türen im 3. OG besaß.

Dem von Beginn an kooperativen LA-Vorstandsmitglied wurde überhaupt keine Gelegenheit gegeben, die Räume im 3. OG aufzuschließen. Zumindest die Türen zu Dachboden und Besenkammer hätte er problemlos aufschließen können. Statt dessen wurden die 5 Türen im 3. OG sofort aufgebrochen.

 

AG: „Insoweit war ein weiteres Zuwarten bis zu einer anderweitigen Klärung nicht möglich, da Durchsuchungen zur Vermeidung eines Beiseiteschaffens bzw. Vernichtens von Beweismitteln in der Regel ein plötzliches, überraschendes und schnelles Vorgehen erfordern. Dies gilt erst Recht wenn es sich – wie hier – unter anderem um flüchtige Beweismittel wie Daten handelt, deren „Vernichtung“ jederzeit auch ohne physischen Zugriff auf den Datenträger von außen möglich ist, sobald Tatbeteiligte oder diesen nahe stehende Personen von der Maßnahme Kenntnis erlangen.

Es ging darum einen Server zu beschlagnahmen, der sich in den Räumen des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. befand. Dieser Server wurde nicht vom Wissenschaftsladen selber betrieben. Es handelte sich um ein sog. Server-Housing für einen anderen Verein (Sense Lab e.V. aus Rostock) bzw. dessen Projekt Systemausfall. Auf diesen von Systemausfall betriebenen Server wurden aus Frankreich gestohlene Dokumente von Unbekannten hochgeladen. Gegen diese unbekannten Täter richtet sich das Ermittlungsverfahren.

Der Wissenschaftsladen hatte bis zur Aushändigung des Durchsuchungsbeschlusses (am 04.07.18) um 22.30 Uhr keinerlei Kenntnis von diesen Inhalten auf dem Systemausfall-Server. Andere Vereine bzw. Personen im Langen August haben keine Kenntnisse über die Einzelheiten des Serverbetriebs des Wissenschaftsladens. Es ist nicht nachvollziehbar weshalb dem Wissenschaftsladen und dann auch noch darüber hinaus dem gesamten Langen August und dessen Nutzergruppen von vorneherein unterstellt wird „Tatbeteiligte oder diesen nahe stehende Personen“ zu sein und Beweismittel vernichten zu wollen, so dass noch nicht einmal das anwesende LA-Vorstandsmitglied vorab aufgefordert wurde, Türen im Haus zu öffnen.

1 – <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/wegbeschreibung>
2 – <http://www.langer-august.de/und/freie-raeume.html>
3 – <https://www.chaostreff-dortmund.de/location>
4 – <https://kcr-dortmund.de/>

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